Fragen vor dem Welpenkauf

Was Ihr unbedingt vorher überlegen müsst,wenn Ihr Euch einen Hundi zulegen wollt:

 

 

 

Der Wunsch, einen Hund zu besitzen, mag groß sein – trotzdem ist es sinnvoll, vor dem Kauf eine Reihe von Punkten zu klären. 
Nur wenn Sie die folgenden Fragen durchweg positiv beantworten können, sind wirklich die Voraussetzungen gegeben, um sich einen Hund zuzulegen. 
Denn es geht nicht nur darum, dass der Mensch einen treuen Begleiter an seiner Seite haben möchte. 
Auch der Hund hat wichtige Bedürfnisse.



 

Habe ich genügend Zeit für den Hund?

Erziehung, Spaziergänge, Pflege des Hundes – all das kostet Zeit. 

Vor allem bei Welpen müssen Halter viel Zeit in die Erziehung investieren. 

Es ist natürlich schön, wenn das Tier wirklich aufs Wort hört, von selbst wird dieses Ziel jedoch kaum erreicht werden. 

Notwendig sind vielmehr Selbstdisziplin, Durchhaltevermögen und eine gute Portion Humor und Empathie!

 Auch das grundsätzliche Bewegungsbedürfnis eines Hundes muss in den eigenen Tagesablauf integriert werden.

Abends nur mal schnell mit dem Hund um den Block, das ist zu wenig: 

Mindestens zweimal täglich braucht das Tier Auslauf, insgesamt mindestens zwei Stunden müssen dafür eingeplant werden – und zwar Tag für Tag, am Wochenende oder dem Feiertag, im Sommer wie im Winter.

Hat der Hund genug Gesellschaft?

Vor allem wenn der Hund noch sehr jung ist, braucht er neben seinen Ruhezeiten auch den intensiven und unmittelbaren Kontakt zum Menschen, und zwar wann immer der Welpe dies möchte!

Diese Phase reicht bis zu einem Alter von etwa fünf Monaten. 

Doch auch bei einem erwachsenen Hund ist zu gewährleisten, dass er nicht den ganzen Tag allein verbringen muss, bevor Herrchen und Frauchen dann irgendwann von der Arbeit heimkehren: 

Ein Einzelhund sollte nie länger als fünf Stunden allein gelassen werden.

Ist die gesamte Familie mit der Anschaffung des Hundes einverstanden?

Soll der Hund in einem Haushalt mit mehreren Personen leben, dann müssen auch alle Mitbewohner mit der Anschaffung einverstanden sein. 

Dabei ist vorab auch zu klären, dass jeder bereit ist, sich um das Tier zu kümmern und Verantwortung zu übernehmen. 

Das gilt für die Bereitstellung des Futters ebenso wie für Erziehung und Pflege des Tieres sowie für Spaziergänge mit dem Hund. 

Kinder sollten mindestens drei Jahre alt sein, bevor ein Hund in die Familie kommt – erst in diesem Alter entwickelt der Nachwuchs die Fähigkeit, den Hund wirklich als Lebewesen zu begreifen.

Erlaubt der Vermieter einen Hund?

Bei einer Mietwohnung muss vorher geklärt werden, ob die Hundehaltung erlaubt ist. Geregelt wird dies zwischen Mieter und Vermieter. 

Im Optimalfall wird das Thema bereits vor der Anmietung geklärt. 

Bei einem bestehenden Mietverhältnis ist auf die genaue Formulierung der Vertragsinhalts zu achten: So gilt der Ausschluss jeglicher Tierhaltung zwar als unwirksam – nicht aber das Verbot einer Hundehaltung. 

Ist im Mietvertrag dagegen die Haustierhaltung grundsätzlich erlaubt, dann gilt das auch für Hunde, da sie zu den „üblichen“ Haustieren zählen.

 Werden Haustiere im Mietvertrag gar nicht erwähnt, ist dies nicht automatisch eine Erlaubnis, ein Tier halten zu dürfen – vielmehr gibt es hier teils unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Wer das Thema mit dem Vermieter abklärt ist auf der sicheren Seite.

 Wohnungseigentümer haben nicht automatisch das Recht einen Hund zu halten.

Die Hundehaltung kann untersagt sein, wenn es eine entsprechende Vereinbarung der Eigentümer-Gemeinschaft gibt.

Lassen sich meine Urlaubsplanungen mit der Haltung eines Hundes vereinbaren?

Der Urlaub ist natürlich auch für Hundehalter die schönste Zeit des Jahres – wie schön die Reise für den Hund ist, darüber entscheidet die Vorbereitung. 

Steht das Ziel fest, dann muss vor dem Reiseantritt geklärt werden, was am Urlaubsort auf den Hund zukommen könnte. 

Falsch ist es, den Hund mit auf Reisen zu nehmen und ihn dann den ganzen Tag im Hotelzimmer warten zu lassen, während Herrchen und Frauchen sich am Strand vergnügen. 

Ein familienfreundliches Ferienhaus ist deutlich besser für den gemeinsamen Urlaub geeignet.

Zu klären sind vorab die Regelungen, die in dem gewählten Urlaubsland für die Mitnahme des Tieres gelten. Auch in den EU-Mitgliedstaaten ist in diesem Zusammenhang einiges zu beachten: Von der Tätowierung oder einem Microchip als Kennzeichnung über den Tollwutschutz bis zur Mitnahme des EU-Heimtierausweises.

Wichtig ist auch die Frage, mit welchem Verkehrsmittel die Reise angetreten wird. Am bequemsten reist der Hund im Auto – zumindest wenn eine Klimaanlage die Temperaturen erträglich macht und zudem regelmäßig für Frischluft gesorgt wird. Lange Zugreisen wiederum können problematisch werden, da der Hund viele Stunden ohne genügend Bewegung verharren muss und sich zudem nicht problemlos lösen kann. Flugreisen sind für Hunde alles andere als angenehm – hier reisen sie in der Regel nämlich in einer Transportkiste im Frachtraum mit.

 Alternativ kann der Hund natürlich auch während der Urlaubszeit in der Heimat bleiben: Manchmal ist es für alle Seiten angenehmer, den Hund in die Obhut von Freunden oder Verwandten zu geben.

Auch eine Hundepension kann eine Alternative sein – wenn das Tier von klein auf an solche Aufenthalte gewöhnt ist!

Bin ich mir über die Kosten im Klaren, die ein Hund verursacht?

Ein Hund kostet Geld, darüber müssen künftige Halter sich im Klaren sein. 

Zuerst einmal sind da die regelmäßigen Kosten für Futter und Pflege. 

Der Tierarzt will ebenfalls bezahlt werden – sei es für die wiederkehrenden Impfungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten oder die regelmäßigen Wurmkuren.

Es gibt gute Tierkranken-und Unfallversicherungen. 

Weitere Kostenfaktoren sind Hundesteuer sowie bei einigen Rassen auch die gesetzlichen Vorgaben für eine Haftpflichtversicherung.

Welche Hundeverordnung gilt in meinem Bundesland?

Eine Anfrage beim Ordnungsamt ist ratsam. 

Denn in Deutschland gibt es keine Bundesweit einheitlichen Vorschriften. Vielmehr gelten in den Ländern unterschiedliche Hundeverordnungen. 

Dabei geht es um grundsätzliche Haltungseinschränkungen ebenso wie um den Leinen- oder Maulkorbzwang. 

Hinzu kommt, dass Vorschriften einem regelmäßigen Wandel unterliegen. 

Textquelle: VDH Homepage

 


 

 

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